Antrag stellen ab 01.01.2025

Die Möglichkeit Zucht- bzw. Maßnahmenprogramme zur Vermeidung von Qualzucht zur Begutachtung einzureichen besteht ab 01.01.2025. Zuchtverbände und Zuchtvereine sind verpflichtet, bestehende Programme bis 30.06.2025 vorzulegen.

Für bis zu diesem Datum eingereichte, bestehende Programme gelten die Übergangsfristen des § 22b Abs. 6 Tierschutzgesetz.