Welche Tiergruppen können einer Begutachtung des Zucht- oder Maßnahmenprogrammes unterzogen werden?
Bei Hunden und Katzen muss es zur rassespezifischen Begutachtung kommen.
Unterschiedliche Rassen, welche eine nahe Verwandtschaft aufweisen oder die vor wenigen Generationen einer gemeinsamen Population entsprungen sind, weisen in vielen Bereichen ein vergleichbares Risiko auf. Hier besteht die Möglichkeit ein gemeinsames „Basisprogramm“ für alle Angehörige der Gruppe zur Begutachtung vorzulegen, welches durch die Begutachtung des jeweiligen rassespezifischen Programms ergänzt wird (in diesem Fall sind beide Gutachten nur in kombinierter Anwendung gültig).
Bei sonstigen Säugetieren ist eine artspezifische Begutachtung vorgesehen.
Vögel, Reptilien und Fische können jeweils als eine Gruppe begutachtet werden, da die Arten zwar sehr verschieden sind, jedoch die Risiken bei allen Arten eine vergleichbare Grundlage und Belastung mit sich bringen.