Vorlage von Zucht- bzw. Maßnahmenprogrammen ab 01.01.2025

Die Möglichkeit Zucht- bzw. Maßnahmenprogramme zur Vermeidung von Qualzucht zur Begutachtung einzureichen besteht ab 01.01.2025. Zuchtverbände und Zuchtvereine sind verpflichtet, bestehende Programme bis 30.06.2025 vorzulegen.

Für bis zu diesem Datum eingereichte, bestehende Programme gelten die Übergangsfristen des § 22b Abs. 6 Tierschutzgesetz.

Arten von Begutachtungen

Gutachten für Zuchtverbände und -vereine

Die Vorlage von Zucht- und Maßnahmenprogrammen für Vereine und Verbände ist bis zum 30.06.2025 bzw. vor Aufnahme der Zucht verpflichtend. Zur Vorlage der Unterlagen verwenden Sie bitte das folgende Formular:

Gutachten für unabhängige Züchter

Andererseits können unabhängige Züchter, welche keinem Verband angehören, ihr verpflichtend zu dokumentierendes Programm bzw. ihre zu dokumentierenden Maßnahmen zur Vermeidung von Qualzucht freiwillig zur Begutachtung vorlegen. Weiters kann die Einholung eines solchen Gutachtens von der Behörde durch Bescheid vorgeschrieben werden. Zur Vorlage der Unterlagen verwenden Sie bitte das folgende Formular:

Gutachten für Einzeltiere

Einzeltiere sollen in Zukunft nach Nennung der Rasse oder des Risikomerkmales in einer Verordnung nach § 22b Abs. 1 Tierschutzgesetz einer Begutachtung unterzogen werden können. Die Begutachtung von Einzeltieren ist erst nach Nennung der Rasse oder des Risikomerkmales in einer künftigen Verordnung nach § 22b Abs. 1 Tierschutzgesetz vorgesehen, die genauen Formalitäten werden zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.

Gutachten in Streitfällen

Letztendlich gibt es auch noch die Möglichkeit der Erwirkung eines Gutachtens in Streitfällen oder Prozessen. Dies hat ebenfalls über die E-Mail Adresse antrag@qualzuchtkommission.at zu erfolgen. Der anfallende Kostenbeitrag ergibt sich aus dem Aufwand hierfür und muss im Einzelfall angefragt werden.

Tiergruppen

Welche Tiergruppen können einer Begutachtung des Zucht- oder Maßnahmenprogrammes unterzogen werden?

Bei Hunden und Katzen muss es zur rassespezifischen Begutachtung kommen.

Unterschiedliche Rassen, welche eine nahe Verwandtschaft aufweisen oder die vor wenigen Generationen einer gemeinsamen Population entsprungen sind, weisen in vielen Bereichen ein vergleichbares Risiko auf. Hier besteht die Möglichkeit ein gemeinsames „Basisprogramm“ für alle Angehörige der Gruppe zur Begutachtung vorzulegen, welches durch die Begutachtung des jeweiligen rassespezifischen Programms ergänzt wird (in diesem Fall sind beide Gutachten nur in kombinierter Anwendung gültig).

Bei sonstigen Säugetieren ist eine artspezifische Begutachtung vorgesehen.

Vögel, Reptilien und Fische können jeweils als eine Gruppe begutachtet werden, da die Arten zwar sehr verschieden sind, jedoch die Risiken bei allen Arten eine vergleichbare Grundlage und Belastung mit sich bringen.

Kostenbeiträge

Mit folgenden Kostenbeiträgen ist bei den unterschiedlichen Gutachten zu rechnen.

Verbands- bzw. vereinsorganisierte Zucht

GutachtenKosten
Hunde oder Katzen rassespezifische Gutachten250 €
Kombinierte Gruppengutachten für Hunde oder Katzen250 € „Basisprogramm“,
zzgl. je 100 € für die rassespezifische Ergänzung
Sonstige Säugetiere; artspezifische Gutachten250 €
Vögel, Reptilien, Fische
gruppenspezifische GutachtenJe 250 € pro Gruppe

Unabhängige oder verbandslose Zucht

GutachtenKosten
Hunde oder Katzen rassespezifische Gutachten750 €
Sonstige Säugetiere; artspezifische Gutachten300 €
Vögel, Reptilien, Fische
gruppenspezifische GutachtenJe 300 € pro Gruppe

Weitere Fragen

Bei Fragen betreffend die Vorlage von Zucht- bzw. Maßnahmenprogrammen wenden Sie sich gerne an antrag@qualzuchtkommission.at.