Was ist Qualzucht?
Unter Qualzucht versteht man Züchtungen, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (§ 5 Abs. 2 TSchG).
Schmerzen sind körperliche, als unangenehm empfundene Wahrnehmungen, die durch schädigende Einwirkungen hervorgerufen und von typischen Symptomen begleitet werden. Erkennbar bei Tieren u.a. durch arttypische Schmerzzeichen wie z.B. Verhaltensänderungen, Lahmheiten oder Schmerzäußerungen.
Unter Leiden ist ein länger andauernder Zustand deutlichen körperlichen oder nicht-körperlichen Unbehagens zu verstehen, der durch das Tier nicht beeinflussbar ist und von typischen Symptomen begleitet wird. Auslöser von Leiden sind z.B. Fehlen der Möglichkeit zur artgemäßen Bewegung oder Sauerstoffmangel.
Schäden sind nachteilige Veränderungen körperlicher Strukturen, d.h. Verletzungen oder Gesundheitsschäden. Die in § 5 Abs. 2 TSchG angeführten Symptome sind durchwegs auf Schäden zurückzuführen, z.B. Fehlbildungen des Bewegungsapparates bzw. der Körperformen (Gebiss, Kiefer, Schnabel etc.) sowie Missbildungen von Organen (Augen, Ohren, Haut etc.).
Angst ist ein unangenehmer, emotionaler Zustand bei Erwartung eines stark negativen Ereignisses.
Kurz zusammengefasst: Schäden sind die körperlichen Auswirkungen von Qualzüchtungen, welche dann zu unterschiedlichen emotional unangenehmen Zuständen (Schmerzen, Leiden, schwere Angst) führen.
Das TschG (§5 Abs. 2) führt explizit an, dass Züchtungen verboten sind, in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen.
Es kommt also immer dann zur Qualzucht, wenn bei der Vermehrung von Tieren nicht verhindert wird, dass es durch Vererbung bei Nachkommen zu voraussehbaren, andauernden und wesentlichen Belastungen kommt.
Hieraus wird deutlich, dass die wesentlichen Auswirkungen bzw. der Grad der Belastungen definiert werden müssen. Dies ist Aufgabe der neuen Qualzuchtkommission.
Es gibt zwei Typen von Qualzucht:
- Die Qualzuchtsymptome stehen in Zusammenhang mit dem Zuchtziel (Qualzucht im engeren Sinn, „Defektzucht“, „extreme breeding“).
Zur Verhinderung der Belastung müssen Regeln oder Grenzwerte festgelegt werden, deren Einhaltung das Auftreten soweit als möglich verhindern. Geeignete Zuchtmaßnahmen sind durch wissenschaftliche Erkenntnisse festzulegen. - Die Qualzuchtsymptome entstehen durch Erbkrankheiten.
Das Zuchtziel steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Auftreten der Belastung, sondern die Erbkrankheit wurde ungewollt mitselektiert. Das Ziel der Selektionsmaßnahmen muss eine Ausmerzung der Erbkrankheit sein. Sofern dies nicht möglich ist, muss das klinische Auftreten der Erkrankung jedenfalls durch wirksame Regeln bezüglich der Verpaarung verhindert werden.