Die wissenschaftliche Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbotes
Mit Inkrafttreten der Novelle des Tierschutzgesetzes (01.01.2025) kommt es gemäß § 22 zu einer Konkretisierung der Verantwortung der Züchter:innen von Heimtieren in Bezug auf die Vermeidung von Belastungen, welche durch eine ungenügende Zuchtplanung entstehen.
Die Umsetzung des Qualzuchtverbotes soll durch die Arbeit der Qualzuchtkommission realisiert werden. Wissenschaftliche Gutachten und Antworten sollen in Zukunft Züchter:innen, Landesbehörden und die Bundesgesetzgebung in Tätigkeit und Verantwortung unterstützen.