Einladung zur Online-Veranstaltung am 11. Februar 2025
Am 11. Februar 2025 um 16:00 Uhr findet eine Online-Veranstaltung statt, die sich mit den Antragsformalitäten und dem Einreichungsprozess befasst. Die Veranstaltung bietet zudem die Möglichkeit, offene Fragen direkt an die Geschäftsstelle zu richten. Gerne können Sie Unklarheiten und Fragen bereits im Vorfeld an antrag@qualzuchtkommission.at übermitteln. Unter dieser Adresse melden Sie sich bitte auch zur Veranstaltung an.
Wir stehen Ihnen auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung und freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Konstituierende Sitzung der Qualzuchtkommission (QZK)
Am 15. Januar 2025 fand die konstituierende Sitzung der Qualzuchtkommission (QZK) statt. Sie war durch die mehrheitliche Anwesenheit der wissenschaftlichen Mitglieder beschlussfähig.
Zentrale Punkte der Sitzung waren der Verhaltenskodex und die Geschäftsordnung, welche bereits zuvor per Umlaufbeschluss bestätigt wurden. Dieser Schritt stellt die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Kommission sicher und trägt maßgeblich zum weiteren Arbeitsfortschritt bei. Die Vorsitzende nutzte die Gelegenheit, die Arbeitsweise der QZK zu erläutern und die wesentlichen Aufgaben darzustellen, diese Inhalte sind
TSchG (§ 22c Abs. 4) und in der Geschäftsordnung festgelegt.
Konstituierende Sitzung der Qualzuchtkommission
Die neugegründete Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbotes wird am 15.01.2025 ihre vollumfängliche Tätigkeit im Rahmen der Konstituierenden Sitzung aufnehmen. Gemeinsam mit der Ernennung der Vorsitzenden Dr. Barbara Fiala-Köck und der wissenschaftlichen Mitglieder, welche durch den Herrn Bundesminister Rauch bereits im Oktober 2024 erfolgte, ist dies der offizielle Startschuss der Tätigkeit der Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbotes.
Informationsaustausch zu den obligatorischen Antragsformalitäten für Zuchtvereine und -verbände
Am 09. Dezember 2024 fand ein Informationsaustausch zwischen der Geschäftsstelle und der Vorsitzenden der Qualzuchtkommission (QZK), dem BMSGPK und den Zuchtverbänden bzw. -vereinen statt, in dessen Mittelpunkt der Austausch wesentlicher Informationen zu den Antragsformalitäten für Zuchtverbände und -vereine standen. Die Berücksichtigung der Rückmeldungen soll nun einen reibungslosen Start der Begutachtungen ermöglichen.